20.06.2006
 
Punktsystem
   
 

Verkehrsverstöße sind je nach Schwere in Kategorien von eins bis sieben Punkten eingeteilt. Nach diesem System weist die Verwaltungsbehörde dem Betroffenen Punkte zu.

Wer acht bis 13 Punkte gesammelt hat, bekommt eine schriftliche Verwarnung. Besucht er ein Aufbauseminar in einer Fahrschule, so wird ihm bis acht Punkte ein Abzug von vier Punkten, bis 13 Punkte ein Abzug von zwei Punkten eingetragen.

Bei 14 bis 17 Punkten muss ein Aufbauseminar (ohne Punkteabzug) besucht werden. Durch zusätzliche Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung werden zwei Punkte abgezogen.

Bei 18 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eintragungen im Verkehrszentralregister haben verschiedene Tilgungsfristen:

- Bußgeldbescheide: zwei Jahre
- Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten: fünf Jahre
- alle übrigen Fälle: zehn Jahre

Rund 6,8 Millionen Personen haben bereits ein Punktekonto im Verkehrszentralregister. Jährlich kommen circa 2,5 Millionen neu dazu. Etwa die gleiche Anzahl wird aber im gleichen Zeitraum gelöscht.
Jeder hat die Möglichkeit, vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg Auskunft über die ihn selbst betreffende Eintragung zu verlangen. Diese Auskunft erfolgt nur bei Vorlage einer behördlichen Identitätsbescheinigung mit amtlich beglaubigter Unterschrift.

Quelle:
Verlag Heinrich Vogel

 
   
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