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Verkehrsverstöße
sind je nach Schwere in Kategorien von eins bis sieben Punkten
eingeteilt. Nach diesem System weist die Verwaltungsbehörde
dem Betroffenen Punkte zu.
Wer acht bis 13 Punkte gesammelt hat, bekommt eine schriftliche
Verwarnung. Besucht er ein Aufbauseminar in einer Fahrschule,
so wird ihm bis acht Punkte ein Abzug von vier Punkten, bis
13 Punkte ein Abzug von zwei Punkten eingetragen.
Bei 14 bis 17 Punkten muss ein Aufbauseminar (ohne Punkteabzug)
besucht werden. Durch zusätzliche Teilnahme an einer
verkehrspsychologischen Beratung werden zwei Punkte abgezogen.
Bei 18 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eintragungen im Verkehrszentralregister haben verschiedene
Tilgungsfristen:
- Bußgeldbescheide: zwei Jahre
- Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen zu Geldstrafen oder
Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten: fünf Jahre
- alle übrigen Fälle: zehn Jahre
Rund 6,8 Millionen Personen haben bereits ein Punktekonto
im Verkehrszentralregister. Jährlich kommen circa 2,5
Millionen neu dazu. Etwa die gleiche Anzahl wird aber im gleichen
Zeitraum gelöscht.
Jeder hat die Möglichkeit, vom Kraftfahrtbundesamt in
Flensburg Auskunft über die ihn selbst betreffende Eintragung
zu verlangen. Diese Auskunft erfolgt nur bei Vorlage einer
behördlichen Identitätsbescheinigung mit amtlich
beglaubigter Unterschrift.
Quelle:
Verlag Heinrich Vogel
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