| Klasse S
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge
- maximal 45km/h bbH
- Fremdzündungsmotoren maximal 50ccm
- max. NUtzleistung 4kW bei anderen Verbrennungsmotoren
- max. Nenndauerleistung 4kW bei Elektromotoren:
bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse auf
350kg begrenzt, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen
bbh = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
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