| Klasse L
- Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit
max.
32km/h bbH
- mit Anhängern max. 25km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger)
mit
max. 25km/h bbH
bbh = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
|